Aktion Vorsorge

Weitere Verfügungen

Selbstbestimmung und Entlastung

Ob Alter, Krankheit, Unfall oder psychische Instabilität: Neben der Bestattungsvorsorge gibt es weitere wichtige Verfügungen, Ihre Selbstbestimmung in vielen wichtigen Bereichen des Lebens abzusichern, falls Sie dazu nicht persönlich in der Lage sein sollten. Für Ihre Angehörigen entsteht damit eine klare Orientierung, die Unsicherheiten ausschließt und ihnen Entlastung bietet.

Das Testament

Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Nachlass später nach Ihren Wünschen verteilt wird, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt.
Das Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben werden und mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden – inklusive Datumsangabe. Eine Rechtsberatung kann hierbei hilfreich sein, um später Unklarheiten und familiäre Streitigkeiten auszuschließen.

Die Vorsorgevollmacht

Mit dieser Verfügung bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Interessen zu vertreten, z. B. bei Gesundheitsfragen, finanziellen Entscheidungen oder auch rund um den Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim. Sollte keine Vorsorgevollmacht existieren, wird in der Regel im Bedarfsfall ein gerichtlich bestellter Betreuer zugewiesen, der weder Sie noch Ihre Bedürfnisse kennt. Oft ist darüber hinaus eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und ggf. auch mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darüber, um hier sicher aufgestellt zu sein.

Die Organspende

Wenn Sie in Ihrem eigenen Todesfall später einmal Organe oder Gewebe an schwer erkrankte Menschen spenden möchten, können Sie dies über einen Organspendeausweis kundtun. Diesen erhalten Sie kostenlos in der Apotheke, in der Arztpraxis oder alsDownload im Internet. Sie haben die Möglichkeit, sich hier auch nur für eine konkrete Organspende zu entscheiden.

www.organspende-info.de

Der digitale Nachlass

Internetaktivitäten gehören für die meisten Menschen zum Alltag. Hinterlegen Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber. Im Todesfall kann damit der digitale Nachlass zuverlässig verwaltet werden - mögliche Zusatzbelastungen für Ihre Hinterbliebenen bleiben aus. Falls hierzu keine Vorkehrungen getroffen wurden, vermitteln wir den Angehörigen Kontakte zu professionellen digitalen Nachlassverwaltern, die sich im Sterbefall um die Regelung des digitalen Erbes kümmern.

Die Patientenverfügung

Mit dieser Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche später umgesetzt werden, sollten Sie z. B. aus krankheits- oder unfallbedingten Gründen diese nicht mehr kommunizieren können. Informationen und Downloads finden Sie im Internet, bitte ergänzen Sie diese möglichst genau um Ihre Vorstellungen, damit später keine Unklarheiten entstehen.

www.bmj.de

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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